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   OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18 (https://dejure.org/2020,40840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.2020 - 4 LA 204/18 (https://dejure.org/2020,40840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 4 LA 204/18 (https://dejure.org/2020,40840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Asyl; Berufungszulassung; Begründungsmangel; Erkenntnismittelliste; Quellenangabe; Rechtliches Gehör; Asylrecht (Afghanistan); Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Denn eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kommt bei der Ablehnung eines Verlegungs- oder Vertagungsantrags nur in Betracht, wenn dieser auf im Sinne des § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhebliche Gründe gestützt worden ist (Beschluss des Senats vom 12. Juni 2020 - 4 LA 192/18 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Sofern sie durch Prozessbevollmächtigte vertreten sind, genügt zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs allerdings regelmäßig die Anwesenheit dieser Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. November 2018 - 5 B 33.18 D -, juris Rn. 16).

    Insbesondere nimmt sie nicht für sich in Anspruch, aufgrund der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags unverschuldet gehindert gewesen zu sein, in der mündlichen Verhandlung zu erscheinen und den Kläger zu vertreten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 15 A 1834/03

    Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen einer ärztlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Wollte man den Zulassungsantrag diesbezüglich indes so verstehen, dass ein Aufklärungsmangel geltend gemacht wird (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2004 - 15 A 1834/03.A -, juris Rn. 8), ist damit ebenfalls kein Zulassungsgrund dargelegt.

    Ob das im Zulassungsantrag einzig unter dem Gesichtspunkt der Gehörsverletzung gerügte Fehlen jeder Bezugnahme auf konkrete Erkenntnismittel vorliegend einen Begründungsmangel darstellen könnte (in diese Richtung grundsätzlich: Beschluss des Senats vom 29. März 2019 - 4 LA 94/18 -, n.v. S. 7 der Beschlussausfertigung unter Verweis auf Funke-Kaiser in: GK AsylG, Stand März 2019, § 78 Rn. 335; zurückhaltend indes Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2004 - 15 A 1834/03.A -, juris Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. August 2001 - 19 ZB 01.31163 -, juris Rn. 7) kann vorliegend offenbleiben, da der Zulassungsantrag dazu nichts ausführt.

  • VGH Bayern, 28.08.2001 - 19 ZB 01.31163
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Dass dem Kläger ohne Angabe von Erkenntnismitteln die Möglichkeit genommen wird, sich mit den Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls dazu Stellung zu nehmen, führt ebenfalls nicht zu einer Versagung des rechtlichen Gehörs, da sich der Gehörsanspruch auf die Zeit vor der Entscheidungsfindung bezieht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. August 2001 - 19 ZB 01.31163 -, juris Rn. 7).

    Ob das im Zulassungsantrag einzig unter dem Gesichtspunkt der Gehörsverletzung gerügte Fehlen jeder Bezugnahme auf konkrete Erkenntnismittel vorliegend einen Begründungsmangel darstellen könnte (in diese Richtung grundsätzlich: Beschluss des Senats vom 29. März 2019 - 4 LA 94/18 -, n.v. S. 7 der Beschlussausfertigung unter Verweis auf Funke-Kaiser in: GK AsylG, Stand März 2019, § 78 Rn. 335; zurückhaltend indes Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2004 - 15 A 1834/03.A -, juris Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. August 2001 - 19 ZB 01.31163 -, juris Rn. 7) kann vorliegend offenbleiben, da der Zulassungsantrag dazu nichts ausführt.

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Nach allgemeiner Ansicht verletzt ein Urteil § 138 Nr. 6 VwGO hingegen nicht schon dann, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 2 ZB 17.31578 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 05. Juni 1998 - 9 B 412.98 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 2 ZB 17.31578

    Bewertung von Erkenntnisquellen und Berufungszulassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Nach allgemeiner Ansicht verletzt ein Urteil § 138 Nr. 6 VwGO hingegen nicht schon dann, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 2 ZB 17.31578 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 05. Juni 1998 - 9 B 412.98 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 4 LA 94/18

    Breite Sudanesische Bewegung für Demokratie und Entwicklung; exilpolitische

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Ob das im Zulassungsantrag einzig unter dem Gesichtspunkt der Gehörsverletzung gerügte Fehlen jeder Bezugnahme auf konkrete Erkenntnismittel vorliegend einen Begründungsmangel darstellen könnte (in diese Richtung grundsätzlich: Beschluss des Senats vom 29. März 2019 - 4 LA 94/18 -, n.v. S. 7 der Beschlussausfertigung unter Verweis auf Funke-Kaiser in: GK AsylG, Stand März 2019, § 78 Rn. 335; zurückhaltend indes Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2004 - 15 A 1834/03.A -, juris Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. August 2001 - 19 ZB 01.31163 -, juris Rn. 7) kann vorliegend offenbleiben, da der Zulassungsantrag dazu nichts ausführt.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42).
  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Ein derartiger Umstand kann vorliegen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Allerdings sind die Beteiligten gehalten, sich im Rahmen des Zumutbaren das rechtliche Gehör zu verschaffen, so dass letztlich nur eine ihnen trotz zumutbaren eigenen Bemühens um die Erlangung rechtlichen Gehörs verweigerte oder abgeschnittene Möglichkeit zur Äußerung eine Gehörsverletzung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18
    Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich die Beteiligten trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnten, sofern die Abwesenheit nicht verschuldet oder durch die Absicht der Verschleppung getragen war (BVerwG, Beschluss vom 07. April 2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 1 B 313.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • BVerwG, 30.11.2018 - 5 B 33.18

    Unterlassung der Feststellung der Verletzung der Dispositionsmaxime;

  • BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen begangener Dienstvergehen durch

  • BVerwG, 19.07.2012 - 1 B 6.12

    Gehörsverstoß; Pflicht zur Einführung aller Erkenntnismittel in das Verfahren;

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230

    Unbegründeter Terminverlegungsantrag

  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 10 ZB 20.21

    Keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Straffälligkeit

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör der Beteiligten ist - selbst bei Anordnung ihres persönlichen Erscheinens - in der Regel dadurch gewährleistet, dass ihre Prozessbevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 7.12.2020, 4 LA 204/18, juris Rn. 11, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2020, 10 LA 144/20, InfAuslR 2020, 469, juris Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19

    Asyl-Drittstaatsverfahren - Griechenland - unmenschliche Behandlung;

    Allerdings sind die Beteiligten gehalten, sich im Rahmen des Zumutbaren das rechtliche Gehör zu verschaffen, so dass letztlich nur eine ihnen trotz zumutbaren eigenen Bemühens um die Erlangung rechtlichen Gehörs verweigerte oder abgeschnittene Möglichkeit zur Äußerung eine Gehörsverletzung darstellt (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.12.2020 - 4 LA 204/18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins und damit eine Zurückstellung des berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich die Beteiligten trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnten, sofern die Abwesenheit nicht verschuldet oder durch die Absicht der Verschleppung getragen war (BVerwG, Beschl. v. 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 29; OVG Schleswig, Beschl. v. 07.12.2020 - 4 LA 204/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2021 - 4 LA 171/21

    Asylprozess, Anwesenheitsinteresse; Erscheinen, persönliches; rechtliches Gehör;

    Etwas anderes gilt im Einzelfall allerdings dann" wenn gewichtige Gründe vorliegen" die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.8.1982 - 9 C 1.81 -, juris Rn. 12; ferner Bay. VGH, Beschl. v. 6.6.2018 - 15 ZB 18.31230 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 7.12.2020 - 4 LA 204/18 -, juris Rn. 11).

    So kann das Unterbleiben einer persönlichen Anhörung je nach den Umständen des Einzelfalles verfahrensfehlerhaft sein, wenn es für die Entscheidung nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auf den persönlichen Eindruck von dem Asylbewerber ankommt, etwa weil das Gericht auf seine Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben abstellt (BVerwG, Beschl. v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschl. v. 6.6.2018 - 15 ZB 18.31230 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 7.12.2020 - 4 LA 204/18 -, juris Rn. 11).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

    Dies gilt grundsätzlich auch im Asylprozess; das bloße Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich ausreichend vertretenen Beteiligten wird durch den Gehörsanspruch nicht geschützt (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.12.2020 - 4 LA 204/18 - juris Rn. 11 f. m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und

    So kann das Unterbleiben einer persönlichen Anhörung je nach den Umständen des Einzelfalles verfahrensfehlerhaft sein, wenn es für die Entscheidung nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auf den persönlichen Eindruck von dem Asylbewerber ankommt, etwa weil das Gericht auf seine Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben abstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.8.1982, 9 C 1.81, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.9.2020, a.a.O., juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.12.2020, 4 LA 204/18, juris Rn. 11; VGH München, Beschl. v. 6.6.2018, 15 ZB 18.31230, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - 1 A 237/21

    Zulassung der Berufung

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. September 2021 - 4 LA 171/21 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 ZB 20.30838 -, juris, Rn. 4 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 4 LA 204/18 -, juris, Rn. 11 f.; BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 10 B 74.07 -, juris, Rn. 8 (zu § 130a VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2022 - 1 A 3330/20

    Versagung rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. September 2021 - 4 LA 171/21 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 ZB 20.30838 -, juris, Rn. 4 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 4 LA 204/18 -, juris, Rn. 11 f.; BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 10 B 74.07 -, juris, Rn. 8 (zu § 130a VwGO).
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